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Zusammenleben an den Ufern und Kanälen

Wie überall sonst auch ist der Respekt ein wesentlicher Wert in Terres d’Oh!

Auf den Kanälen von Elsass und Lothringen begegnen sich Tausende von Booten, während an den Ufern Radfahrer, Wanderer und Angler sich das ganze Jahr über den Raum teilen.

Damit sich jeder Aufenthalt unter guten Bedingungen abspielt und alle von der Milde von Terres d’Oh! profitieren können, empfiehlt es sich, an ein paar Grundegeln zu erinnern.

 

Es darf nicht jeder auf den Radwegen an den Wasserwegen entlang fahren. 

Wenn Inlineskates, Fahrräder, Kinderwagen und Tretroller sich auf den als Radwege angelegten Treidelpfaden frei bewegen dürfen, ist es streng verboten, Motorfahrzeuge zu benutzen. So unter Ausnahme der Dienst- oder ausdrücklich befähigter Fahrzeuge haben Autos, Motorräder, Motorroller oder Wohnmobile hier kein Recht zur Zufahrt oder zum Parken. Die Geschwindigkeit ist auf 20km/Std. beschränkt. Reiter und Pferde haben keinen Zugang.

Es geht um die Sicherheit und die Seelenruhe der übrigen Benutzer.

 

Im Respekt vor einer bewahrten Natur zu leben. Einfach, aber grundlegend.

Es wäre betrüblich, einen so ruhigen, so bewahrten Lebensrahmen zu verseuchen. In Terres d’Oh! nehmen sich Groß und Klein in die Hand, damit die Natur so schön und sauber wie möglich bleibt.

Abfälle werden in die fast überall aufgestellten Mülleimer geworfen, und man wirft nichts ins Wasser.

 

Die Schleusen und sonstigen Infrastrukturen der Wasserwege sind Einrichtungen, die den Bootfahrern zur Verfügung stehen.

Eine Schleuse zu blockieren oder sein Fahrrad an eine Sicherheitsschranke zu hängen, kann sich auf die Lebensqualität der Bootsfahrer auswirken und eine zusätzliche Arbeitsbelastung für die Bediensteten von VNF ausmachen.

Wir sollten an das Wohlbefinden aller denken.

 

In den Kanälen ist Baden verboten.

Es ist nicht gestattet, in den Kanälen von Elsass und Lothringen zu tauchen und zu baden. Jedoch die Badeseen und einige Teiche von Terres d'Oh! nehmen Besucher auf, die lieber einen Tag im statt auf dem Wasser verbringen. 

 

Wenn Sie zum ersten Mal Ihren Koffer in Terres d’Oh! abstellen, hier ein paar Antworten auf Ihre Fragen.

  • Dürfen Hunde auf den Radwegen laufen?
  • Ja, unter der Bedingung, dass sie an der Leine gehalten werden.

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  • Ist ein Bootsführerschein erforderlich, um auf dem Saar- und Rhein-Marne-Kanal zu fahren?
  • Der Bootsführerschein für Vergnügungsschiffe ist Pflicht, wenn die Treibkraft des Motors höher ist als 4,5 kW (6 Steuer-PS). Die Bootsvermieter bieten Sortimente von perfekt ausgestatteten Booten ohne Führerschein an.

 

  • Kann man am Kanalufer parken?
  • Die Bootshäfen und die Anlegestellen sind dafür vorgesehen. Ein verlängertes und nicht gestattetes Parken kann von VNF bestraft werden.

  •  
  • Kann man das ganze Jahr über mit dem Boot fahren?
  • Ja, außerhalb der Stillstandsperiode der Kanäle. (Zeiträume, in denen die Wasserwege geschlossen sind, in denen die Wartungs- und Reparaturarbeiten an den Bauwerken durchgeführt werden) Sehen Sie in dem Kalender auf der Website von VNF nach.

Zur den Kalender und die Karte der Stillstandsperiode 2019 hier.

 
  • Gibt es bestimmte Fahrtzeiten?

       Ja, sehen Sie die Fahrtzeiten hier. 

 

  • Welche Maße sind auf den Kanälen zugelassen?
  • Der Saar und der Rhein-Marne-Kanal haben die sogenannten

    „Freycinet-Maße“, die die Schifffahrt von Booten mit einer Höchstlänge von 38,50m und einer Höchstbreite von 5,05m zulassen. Die nutzbare Wassertiefe beträgt 2m auf dem Saar-Kanal und 2,20m auf dem Rhein-Marne-Kanal.

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  • Ist die Bootsfahrt kostenlos?

        Jeder Bootseigentümer muss jedes Mal, wenn er die VNF* übertragenen Wasserwege benutzt und sein Wasserfahrzeug eine            von über 5 m aufweist oder mit einem Motor von 9 Steuer-PS (7,29 Kw) oder mehr ausgestattet ist, eine Benutzungsgebühr          bezahlen.

Sehen Sie die Preise der Benutzungsgebühren auf der Website von VNF nach.

* einschließlich Teiche von Mittersheim, Stock und Gondrexange.

 

  • Ist der Fischfang frei?

     Ja, unter der Bedingung, die geltenden Vorschriften einzuhalten (Zeiträume,    Fangzeiten, Größe, Fischarten, genehmigte               Angelgeräte …) und Inhaber eines Angelscheins zu sein, der von der gebietsmäßig zuständigen AAPPMA ausgestellt wird

     Sie finden die Fischfangverbände der Departements Moselle und Bas-Rhin auf den Websites  http://www.federationpeche57.fr         und  https://www.peche67.fr

 

  • Welche Vorschriften sind für die Bootsfahrt auf den Teichen von Mittersheim, Le Stock und Gondrexange anwendbar?

    Auf den Speicherteichen von Mittersheim, Le Stock und Gondrexange, die von VNF verwaltet werden, hat jeder Teich seine eigenen Vorschriften auf den Gebieten von Sportschifffahrt und sportlichen Aktivitäten.

Sie finden diese besonderen Vorschriften hier.

 

   

  • Sind nicht motorisierte Boote (Tretboot, Kajak, Barke,…) zum Fahren auf dem Saar- und Rhein-Marne-Kanal zugelassen?

    Ja, unter dem Vorbehalt einer zuvor beantragten besonderen Genehmigung.